POLITIK | Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung steigern
Nur knapp die Hälfte der stimmberechtigten Menschen mit und ohne Behinderung nimmt in der Schweiz ihr Stimm- und Wahlrecht wahr. Viel zu wenige. Da macht es Sinn, die politische Teilhabe zu fördern. Im «FAQ Recht» von INSOS und ARTISET ist neu ein Merkblatt aufgeschaltet, was es bei der Unterstützung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts zu beachten gilt.
Die Inhalte von Abstimmungsvorlagen sind nicht immer einfach zu verstehen. Sich eine eigene Meinung zu einem politischen Thema zu bilden, fällt mitunter schwer. Unterstützung bei der Meinungsbildung ist sicherlich hilfreich. Doch gilt es, einige Grundregeln zu beachten, damit die freie Meinungsbildung und die Wahrnehmung des Stimm- und Wahlrechts gewährleistet sind.
In einem Merkblatt haben wir einige Punkte und Tipps zusammengestellt, die insbesondere in Kollektivhaushalten von Dienstleistern für Menschen mit Behinderungen die politische Teilhabe befördern können:
- Vorbereitende Überlegungen
- Schulung der Fachmitarbeiter:innen
- Übergabe der Unterlagen zu Abstimmungen und Wahlen
- Rechtliche Vorgaben
Denn eines ist klar: Das Stimm- und Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Die Entscheidung über die Wahrnehmung oder der Verzicht auf dieses Recht liegt allein bei der stimmberechtigten Person.
Und übrigens: Im FAQ Recht auf unserer Website sind die häufigsten Mitgliederfragen zu rechtlichen Themen zusammengestellt. Kurz und unkompliziert.