POLITIK | Ständerat will bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich vorwärts machen
In der aktuell laufenden Herbstsession des Parlaments arbeitet der Ständerat an einer effizienten Implementierung des EPD. Parallel dazu verfolgt er einen zukunftsorientierten Kurs, indem er mittels Digitalisierung die integrierte medizinische Versorgung vorantreiben will. ARTISET begrüsst diese zukunftsorientierte Haltung der kleinen Kammer.
Am 20. September 2022 behandelte der Ständerat eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen zum Thema elektronisches Patientendossier (EPD) und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Pandemieerfahrungen und dem nicht nachlassenden Kostendruck setzte der Ständerat Meilensteine zur Weiterentwicklung des EPD:
- Der Unterhalt und Betrieb des EPD sind durch den Bund klarer zu regeln. Und Datenaustausch und -ablage sollen zentral gesteuert werden (vgl. Vorstoss 22.3015).
- Das EPD soll in die administrativen Prozesse der Leistungserbringer integriert werden (21.4374).
- Ein digitaler Patient:innen-Identifikator soll erstellt und von allen an einer Behandlungskette beteiligten Akteur:innen eingesetzt werden (21.4373)
- Ein mit dem EPD kompatibler elektronischer Impfausweis soll eingeführt werden (21.4313).
Auch die Pandemie hat den Ständerat dazu bewegt, einige Register zur Entwicklung von Synergien dank digitalen Instrumenten zu ziehen:
- Zum Beispiel mit dem Entscheid, die Digitalisierung zwecks effektiverer Pandemiebekämpfung und vereinheitlichter Datenerhebung zu stärken (20.4702).
- Oder bei der Datenverknüpfung: Zwar lehnte der Rat es ab, die im Rahmen der Pandemie gemachten Erfahrungen mit unterschiedlichen therapeutischen Ansätzen mittels kompatibler digitaler Instrumente miteinander zu verknüpfen (22.3016). Die Ablehnung dieses Geschäfts erfolgte nur, weil die Verknüpfungsarbeiten bereits am Laufen sind.
Dort allerdings, wo Datenschutz und Grundrechte auf dem Spiel stehen könnten, gab sich der Ständerat zurückhaltend:
- So lehnte er es ab, dass die Leistungserbringer ihre Rechnungen im EPD ablegen können (20.3452): Kranken- oder Ärztekassen sollten grundsätzlich keinen, auch keinen eingeschränkten Zugriff auf das EPD haben. Das Vertrauen der Bevölkerung ins EPD, so die Argumentation, solle nicht gefährdet werden.
- Auch wollte der Ständerat Äpfel nicht mit Birnen vergleichen und lehnte es ab, dass das EPD ein Vertragsbestandteil von alternativen Versicherungsmodellen sein könnte (19.3130) – auch wenn er den beiden Instrumenten gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt ist.
Kann die Die Digitalisierung als wirksames Medikament gegen die Ausuferungen der föderalistisch ausgerichteten Gesundheitsversorgung dienen? – Die Antwort werden wir in naher Zukunft erhalten.
ARTISET begrüsst auf alle Fälle die spürbare Absicht des Ständerats, mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen vorwärtszumachen. Angesichts der zunehmenden Komplexität und Fragmentierung in der Gesundheitsversorgung entspricht eine ganzheitliche Herangehensweise einem zunehmenden Bedürfnis und ist nur dank verstärkter Digitalisierung zu erreichen. Doch ohne klare Leitplanken geht es nicht.