POLITIK | Pflegeheime in der Wirtschaftskrise: Aus Sicht des Bundesrats sollen Lösungen nur von den Kantonen und dem Parlament erarbeitet werden
Trotz steigender Kosten im Bereich der Langzeitpflege will der Bundesrat keine Erhöhung des OKP-Beitrags. Die einzige praktikable Option sieht er in Effizienzsteigerungen unter der Federführung der Kantone. Darüber hinaus könnte die allgemeine Reform der Finanzierung von Gesundheitsleistungen («EFAS»), die derzeit im Parlament diskutiert wird, für Auftrieb sorgen. In einer ungewissen Zukunft.
Laut Gesetz müssen Kantone und Krankenkassen ihrem Beitrag zur Finanzierung von Leistungen der Langzeitpflege nachkommen. Und auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinstitutionen zahlen einen Teil dieser Kosten.
Langzeitpflege: Finanzierung unter Druck
Seit 2011 müssen die Kantone und je nachdem auch die Gemeinden einen immer grösseren Anteil der Kosten für die Langzeitpflege übernehmen, insbesondere durch Pflegeinstitutionen. Der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat sich angesichts der steigenden Kosten dagegen nicht erhöht.
Pflegeinstitutionen in Schwierigkeiten
Die Pflegeinstitutionen sehen sich seit mehreren Monaten mit einem starken Anstieg ihrer Kosten in einem inflationären Umfeld konfrontiert. Sie versuchen zwar, den Druck durch Sparmassnahmen zu verringern, ihr Handlungsspielraum ist aber begrenzt.
Interpellation Wehrli: Auf der Suche nach einer Lösung
Der Kostendruck kann zu Versorgungslücken führen. In der Herbstsession 2022 des Bundesparlaments zeigte sich Nationalrat Laurent Wehrli, Co-Präsident von ARTISET, besorgt und wollte wissen, ob der Bundesrat eine Erhöhung der OKP-Beiträge plane, um die Wirkungen des Kostenanstiegs zu dämpfen.
Der Bundesrat will die OKP nicht antasten
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass eine Erhöhung des Beitrags der OKP «das Ausgabenwachstum und die Belastung der Prämienzahlenden weiter erhöhen würde. Dies notabene ohne Gewährleistung, dass die Kantone ihre Restfinanzierung weiterhin in gleicher Höhe übernehmen.» So die Begründung, weshalb der Bundesrat es ablehnt, sich zu diesem Entschluss durchzuringen – auch wenn er an sich die Kompetenz dazu hätte.
Es obliege den Kantonen, aktiv zu werden
Darüber hinaus ist es laut Bundesrat Aufgabe der Kantone, dafür zu sorgen, dass die Pflegeleistungen effizient und damit kostengünstig erbracht werden. Was der Bundesrat nicht ausdrücklich sagt, jedoch auf der Hand liegt, ist: Dass die Kantone das Kostenwachstum über die Restfinanzierung der Langzeitpflegewerden decken müssen.
An den Gesetzgeber verwiesen
Des Weiteren, so der Bundesrat, sei nun das Parlament am Zug: Im Rahmen der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS-Vorlage) müsse die Bundesversammlung entscheiden, ob die Leistungen der Langzeitpflege anders als bisher finanziert werden sollen. Tatsächlich arbeitet ARTISET aktiv daran. Im besten Fall wird es aber noch sieben Jahre dauern, bis das Projekt abgeschlossen ist. Das ist keine Perspektive für Pflegeinstitutionen, die mit der aktuellen Wirtschaftskrise konfrontiert sind.
Enttäuschung bei ARTISET
Die Antwort des Bundesrates ist für ARTISET enttäuschend: Die Pflegeinstitutionen müssen weiterhin mit den vorhandenen Mitteln die steigenden Rechnungen bezahlen. ARISTET würde es begrüssen, wenn der Bundesrat die betroffenen Akteure zusammenbringen würde, um gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung zu suchen.