POLITIK | Gewaltfreie Erziehung
Die Rechtskommission des Ständerats verschiebt ihre Stellungnahme zu einem heiklen Thema.
Am 18. Februar 2022 hat sich die Rechtskommission des Ständerats grundsätzlich dafür ausgesprochen, ein Verbot von körperlicher Bestrafung und seelischen Verletzungen im Gesetz zu verankern. Sie hat aber die Behandlung einer Motion von Nationalrätin Bulliard-Marbach zu diesem Thema sistiert. ARTISET und sein Branchenverband YOUVITA halten diese Verschiebung für akzeptabel, da sie darauf abzielt, die bestmögliche Lösung auf legislativer Ebene zu finden.
Das Züchtigungsrecht der Eltern wurde zwar im Jahr 1978 aus der Bundesverfassung gestrichen. Diese Abschaffung führte aber zu einer unerwünschten Unklarheit. Seither ist die Zulässigkeit körperlicher Bestrafung und seelischer Verletzungen nicht mehr klar geregelt. Ebenso wenig deren Widerrechtlichkeit. Einrichtungen und Strukturen für Kinder und Jugendliche machen nach wie vor die Erfahrung der schädlichen Auswirkung von Gewalt gegenüber Kindern. Im äussersten Fall führen gewalttätige Übergriffe dazu, dass die betroffenen Kinder in Institutionen platziert werden müssen, die ihnen einen sicheren Rahmen bieten. Dies ist die Aufgabe diese Institutionen. Auch ist es aber ihr Anliegen, dass es gar nicht so weit kommt.
Vor diesem Hintergrund verlangt Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach dem Bundesrat zu beauftragen, ein klares Verbot von Gewalt gegenüber Kindern zu erlassen. Tatsächlich stellt die Verankerung eines solchen Verbots im Gesetz eine Notwendigkeit dar: Gemäss der Erfahrung vieler Institutionen für Kinder und Jugendliche erweisen sich Sensibilisierungsmassnahmen allzu oft als unzureichend. Aus diesem Grund fordern ARTISET und sein Branchenverband YOUVITA fordern die Rechtskommission des Ständerats auf, nicht von ihrer Absicht abzuweichen, Gewalt aus der Kindererziehung gesetzlich klar zu verbannen.
Motion Bulliard-Marbach 19.4632 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern»