12.08.2024

STELLUNGNAHME | Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Das Krisenmanagement der Bundesverwaltung insbesondere in der Covid-19-Pandemie hat einen Optimierungsbedarf aufgezeigt. ARTISET begrüsst das im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Modell der Krisenorganisation in seinen Grundzügen. Es fehlt aber der explizite, ergänzende Einbezug weiterer Akteure aus der Zivilgesellschaft oder von Leistungserbringern.

ARTISET teilt die in den Erläuterungen skizzierte Erkenntnis aus den verschiedenen Auswertungen und Berichten des Bundes zur Krisenbewältigung der Covid-19-Pandemie, dass ein «überdepartemental koordinierter Einstieg in die Krisenbewältigung» fehlte bzw. die «eingesetzten überdepartementalen Krisen-gremien und Prozesse» zu wenig aufeinander abgestimmt waren.

Das vorgeschlagene Modell eines politisch-strategischen Krisenstabs als Koordinationsgremium für das Krisenmanagement verbunden mit einem operativen Krisenstab, der die diversen Krisenstäbe mit den verschiedenen Verwaltungseinheiten der Departemente zusammenführt, macht Sinn. Insbesondere ist auch die Einrichtung eines permanenten Krisenstabs zu begrüssen, der die rasche Einsatzbereitschaft eines ganzheitlichen und überdepartementalen Krisenmanagements sicherstellen soll.

Der ergänzende Einbezug von Leistungserbringern fehlt

Die Lehren aus der Covid-19-Pandemie werden aber nicht konsequent gezogen. Zumindest zu Beginn war der Einbezug von Akteuren aus der Zivilgesellschaft oder von Leistungserbringern ungenügend. Damit Massnahmen zur Eindämmung und Bewältigung einer Krise möglichst breit getragen werden, ist es erforderlich, die Leistungserbringer und die Akteure der Zivilgesellschaft direkt einzubeziehen.

In Anbetracht dieser klaren Aussagen aus den Evaluationen des Bundes zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie ist für ARTISET der verbindlich geregelte Einbezug von «Vertretungen Dritter» in die Krisenorganisation der Bundesverwaltung unabdingbar. ARTISET fordert deshalb verschiedene Anpassungen im vorgelegten Verordnungsentwurf.