POLITIK | 1. Etappe der Pflegeinitiative tritt am 1. Juli 2024 in Kraft
Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und besteht aus einer Ausbildungsoffensive, der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen und dem Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» (EmGv). Am gleichen Tag wird ausserdem das Nationale Monitoring Pflegepersonal veröffentlicht.
Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen mit einem Ja-Anteil von 61% angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.
Die erste Etappe beinhaltet folgendes:
- Die Ausbildungsoffensive, welche die Ausbildung der Pflegepersonen auf Tertiärstufe fördern und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöhen soll.
- Die direkte Abrechnung von Pflegeleistungen, die vorsieht, dass bestimmte Leistungen ohne ärztlichen Auftrag oder ohne ärztliche Anordnung direkt zulasten der Sozialversicherungen abgerechnet werden können.
- Das Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» (EmGv).
Zusammen mit den Verordnungsänderungen wurden auch Gesamterläuterungen veröffentlicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Am gleichen Tag wird ausserdem das Nationale Monitoring Pflegepersonal veröffentlicht. Das Monitoring soll ermöglichen, die Wirkung der im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen regelmässig und langfristig zu überprüfen und stellt Bund und Kantonen Steuerungswissen zur Verfügung.
Weiter Informationen zur Umsetzung der Pflegeinitiative sind im Faktenblatt «Informationen zur Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative» zusammengefasst.