22.03.2022

INSTRUMENT | Checkliste für eine Standortbestimmung zum Datenschutz in Institutionen

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes stellt sich auch für Institutionen die Frage: Wie halten Sie es mit dem Datenschutz?

Damit Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf herausfinden, wo sie bzgl. Datenschutz stehen und was noch an die Hand zu nehmen ist, haben wir eine ausführliche Checkliste zusammengestellt.

Dabei geht es um die Verantwortung für den Datenschutz innerhalb eines Betriebs, die Inventarisierung der Datensammlungen oder die Zulässigkeit der Datenerhebung. Um die Gewährleistung der Datensicherheit und die Zugriffsrechte innerhalb des Unternehmens. Es stellen sich Fragen, bei denen es sich lohnt, hinzuschauen, einen internen Check durchzuführen und ggf. Massnahmen einzuleiten.

Die Infoveranstaltungen zum Datenschutzgesetz in den ersten beiden Monaten dieses Jahres waren sehr gut besucht. Nun folgen weitere Hilfsmittel für die konkrete Anwendung in den Betrieben. Nach der Checkliste für die Datenschutz-Standortbestimmung folgen in Kürze ein Muster-Datenschutzkonzept und ein Pflichtenheft für Datenschutzbeauftragte in Institutionen.

Nach langem Ringen hat das Parlament das neue Datenschutzgesetz verabschiedet. Zurzeit ist die Verordnung noch in Bearbeitung. Das Gesetz und die Verordnung sollen im September 2023 in Kraft treten. Die Branchenverbände YOUVITA, INSOS, CURAVIVA haben sich bei der Ausarbeitung der Vorlage für ihre Mitglieder eingesetzt. Über ARTISET lassen sie nun verschiedene Hilfsmittel ausarbeiten.