16.06.2023

POLITIK| Rückblick auf die Sommersession 2023

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben

Ist Politik kompliziert?

Mit dem JA zum NEIN zur Zustimmungslösung ist der Nationalrat bei der Revision des Sexualstrafrechts auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Wobei das JA zur Widerspruchslösung mit der Aufnahme der Schockstarre (Freezing) inhaltlich kein absolutes NEIN zur Zustimmungslösung darstellt. Denn der Einschluss eines möglichen Schockzustands in den Tatbestand der Vergewaltigung kommt der «JA heisst JA»-Lösung ziemlich nahe. Mit diesem Kompromiss können sich beide Kammern zufriedengeben. Die einen, weil sie ihre Position nicht aufgeben mussten und die anderen, weil sie mit dem JA zum NEIN ein pragmatisch gefärbtes JA zum «JA heisst JA» erreicht haben. Kompliziert muss nicht immer schlecht sein. Der verstärkte Schutz vor sexualisierter Gewalt auch mit Blick auf Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf ist auf alle Fälle zu begrüssen.
 

23.3222 Mo. Carobbio / Crevoisier «Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung»

Die Motion ist ein eigentliches Kondensat aus gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren. Im Fokus stehen Themen wie Betreuung und Begleitung, Stärkung der Selbstbestimmung bzw. die Aufrechterhaltung der Autonomie und die Anpassung von Unterstützungsleistungen unabhängig von Kriterien wie Alter oder Behinderung. Die Motion regt diese ganzheitliche Betrachtungsweise mit dem Auftrag an den Bundesrat an, eine nationale Strategie für Betreuung und im Wohnen im Alter und bei Behinderung unter Einbezug gesundheitlicher und sozialer Aspekte zu erarbeiten. Der Ständerat hat sich dieser Sichtweise verschlossen und die Motion abgelehnt. Sie ist damit vom Tisch. Eine gleichlautende Motion von Christine Bulliard-Marbach ist im Nationalrat noch hängig.
 


21.3715 Mo. Glanzmann «Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung»

Gewalt und Misshandlungen im Alter sind nach wie vor ein Tabu. Pro Jahr sind 300'000 bis 500'000 Menschen im Alter von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung betroffen. Sensibilisierungsarbeit ist dringend notwendig. Ein Blick auf die demografische Entwicklung und die Berücksichtigung des erhöhten Drucks durch den Fachkräftemangel unterstreichen die Dringlichkeit. Bund und Kantone haben sich in einem Vor-Prozess 2022 auf ein gemeinsames Konzept für ein Impulsprogramm geeinigt und die interkantonalen Gremien wie SODK, GDK und KKJPD haben sich für die Realisierung eines Impulsprogramms ausgesprochen. Trotzdem hat der Bundesrat nun anders entschieden und will kein Programm realisieren. Deshalb braucht es den Auftrag durch das Parlament. Der Nationalrat hat als Erstrat seine Zustimmung erteilt. Nun liegt der Ball beim Ständerrat.
 


22.071 Bundesrat «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung»

Bei den zur Diskussion stehenden Anpassungen geht es auch um die Möglichkeit der Verwahrung von jugendlichen Straftäter:innen. Die Anordnung einer Verwahrung jugendlicher Straftäter:innen nach Verbüssung der Strafe wäre äusserst problematisch: Für Jugendliche kann keine zuverlässige Kriminalprognose abgegeben werden. Störungen im Jugendalter sind stark von Entwicklungsaspekten überlagert. Die schwere Delinquenz findet in einem Alter statt, in dem sich Jugendliche noch in verschiedene Richtungen entwickeln können. Eine nachträgliche Verwahrung würde positive Entwicklungsmöglichkeiten stark in Frage stellen. Der Ständerat teilte diese Bedenken nicht und stimmte dem Entwurf des Bundesrats für die Aufnahme eines entsprechenden Artikels im Strafgesetzbuch zu. Es ist nun am Nationalrat, hier korrigierend einzugreifen.
 


20.3374 Mo. Gugger «Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids#»

Pornographie ist nicht harmlos. Deren Inhalte können für Minderjährige destabilisierend und schädlich sein. Ihre Verfügbarkeit im Internet ist aktuell unzureichend eingeschränkt. Aus Sicht von ARTISET ist Prävention durch Förderung der Medienkompetenz der Jugendlichen ausserordentlich wichtig – doch sie ersetzt konkrete Schutzmassnahmen nicht. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diese Haltung eingenommen und die Motion überwiesen.
 


23.3080 Ip. Wehrli «Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege»

Der Bundesrat stellte Anfang Jahr für die Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative Massnahmen zur Schaffung besserer Arbeitsbedingungen in der Pflege vor. Dabei ging jedoch vergessen, dass eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ohne zusätzliche Finanzierung für die Leistungserbringer kaum realisierbar ist. Der Co-Präsident von ARTISET, Laurent Wehrli fragte deshalb nach, wie der erhöhte Finanzbedarf für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gedeckt werden kann. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass wirkungsstarke Massnahmen wichtig sind, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und vorzeitige Berufsaustritte zu verhindern. Im gleichen Atemzug merkt er aber an, dass er keine Möglichkeit sieht, sich finanziell an den Massnahmen zu beteiligen und verweist – die heisse Kartoffel weiterreichend – auf die Zuständigkeitsbereiche der anderen Akteure. Diese anderen Akteure haben sich in der Zwischenzeit ebenfalls zu Wort gemeldet und können sich im Gegensatz zum Bundesrat durchaus eine aktive Rolle des Bundes vorstellen, siehe Medienmitteilung vom 8. Juni
 


22.067 Bundesrat «Ausländer- und Integrationsgesetz. Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss»

Im Englischen gibt es den Begriff der «Low Hanging Fruit». Eine «Low-hanging-fruit» stellt eine Möglichkeit dar, mit geringem Aufwand spürbare Verbesserungen oder Erfolge zu erzielen. Die beabsichtigte Gesetzesänderung entspricht wohl einer solch tiefhängenden Frucht. Denn mit deren Umsetzung wird Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Tertiärabschluss ein einfacher und unbürokratischer Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ermöglicht. Auch wenn es sich um eine sehr überschaubare Zahl von Personen handelt – die Rede ist von 400 – 500 Personen – so ist dennoch begrüssenswert, dass nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat diese Frucht zur Linderung des Fachkräftemangels gepflückt hat.
 


23.3496 Po. SGK-S «Rechtsgrundlage und Diskriminierungsschutz bei Triage-Entscheidungen beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen»

Während der Covid-Pandemie stand eine mögliche Triage bei der intensivmedizinischen Behandlung wiederholt zur Diskussion. Dank des Einsatzes der Behindertenorganisationen besserte die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) ihre Richtlinien nach, so dass eine offensichtliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung vermieden werden konnte. Doch: Richtlinien einer Fachgesellschaft können keinen Ersatz für eine demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage bilden. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Deshalb lancierte Ständerätin Maya Graf eine Motion zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen. Dem Ständerat geht das zu schnell. So folgt er einem Kompromiss-Vorschlag seiner Gesundheitskommission und will vorerst mal abklären lassen, wie gesetzliche Regelungen ausgestaltet werden könnten.
 


22.3888 Mo. SGK-N «Keine Kürzung der Hilflosenentschädigung für Kinder, deren Eltern die Kosten des Heimaufenthalts selber tragen»

Externe Entlastungsangebote für Kinder mit Behinderung fallen in vielen Fällen unter die Definition eines Heims. Wird der Heimaufenthalt durch die öffentliche Hand finanziert, entfällt der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE) für die entsprechenden Leistungen. Gehen die Kosten zulasten der Eltern, behalten hingegen die Kinder ihren Anspruch auf die HE. Das ist stimmig, da in diesem Fall die Eltern die Betreuung finanzieren und hierfür die HE einsetzen können. Seit Anfang 2021 gilt jedoch eine neue Verwaltungspraxis, wonach die HE beim selbst finanzierten Nutzen von Entlastungsmassnahmen auf einen Viertel gekürzt wird. Hier brauchte es Nachbesserung. Bundesrat und Nationalrat haben den Handlungsbedarf erkannt und der Motion zugestimmt. Der Ständerat hat nun nachgezogen und überwies die Motion. Damit steht einer Praxisänderung nichts mehr im Wege.
 


22.3163 Mo. Silberschmidt «Stärkung der digitalen Kompetenzen von Gesundheitsfachpersonen»

Das elektronische Patientendossier, Apps für die Messung von Gesundheitsdaten, Video-Sprechstunden kommen im Gesundheitswesen immer stärker zum Einsatz und erfordern neue Kompetenzen von Fachpersonen. Eine Motion von Andri Silberschmidt will dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen in diese Richtung anpassen. Die Annahme der Motion durch National- und Ständerat ist folgerichtig und passt mit dem Bild zusammen, dass das Parlament dem Thema Digitalisierung zunehmend mehr Beachtung und Gewicht beimisst.
 


20.3770 Mo. Sauter «Einführung eines E-Rezepts»

Die parlamentarischen Vorstösse rund um das Thema Digitalisierung mehren sich. Parlamentarier:innen haben das Thema Digitalisierung für sich entdeckt und bewirtschaften es fleissig. In diese Kategorie fällt auch die Motion «Einführung eines E-Rezepts» von Nationalrätin Sauter. Sie verlangt darin, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um ein Rezept zukünftig nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch ausstellen zu können. Nationalrat und Ständerat teilen diese Ansicht und haben die Motion überwiesen.
 


23.3132 Po. Noser «Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit. Vereinfachung, Wettbewerbsneutralität und Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten»

Mit Stichentscheid der Präsidentin erteilte der Ständerat dem Bundesrat den Auftrag, zu überprüfen, ob die Ausnahmeregelung von der Mehrwertsteuer für Gesundheitsleistungen abgeschafft werden soll. Im Gegenzug könnte den Versicherern erlaubt werden, auf allen Kosten den Vorsteuerabzug vorzunehmen. Die Finanzministerin wies in ihrem Votum darauf hin, dass der Bundesrat immer für die Aufhebung von Steuerausnahmen sei, wenn dies steuersystematisch Sinn mache. Doch angesichts der berechneten Mindereinnahmen von bis zu 1.7 Mia Franken/Jahr hält sich die Begeisterung beim Bundesrat in engen Grenzen. Ob für die Leistungserbringer ein Systemwechsel unter dem Strich tatsächlich günstiger kommt, scheint nicht abschliessend geklärt. Deshalb ist der Prüfauftrag an den Bundesrat, etwas Licht in diese komplizierte Materie zu bringen, vielleicht nicht das dümmste Vorgehen. Auch wenn die Finanzministerin über diesen Auftrag nicht speziell ‘amused’ war. Dass nicht immer alles synchron läuft in Bundesbern, bewies der Nationalrat. Er beschloss einige Tage später die Befreiung aller Spitex-Organisationen von der Mehrwertsteuer. Bislang galt dies nur für die gemeinnützigen Organisationen, neu nun auch für die Privaten. Der Nationalrat schwenkte damit auf die Linie des Ständerats ein, der einige Tage zuvor, dem Postulat Noser zugestimmt hatte. 😉


23.3048 Ip. De Quattro «Unsere Pflegeheime unterstützen»

«Während der Pandemie waren die Pflegeheime mit der Bewältigung epidemiologischer, hygienischer oder ethischer Probleme auf sich allein gestellt. (…) Viele Einrichtungen haben nicht die nötige Unterstützung erhalten, um die Krise zu bewältigen und die Entscheidungen der Behörden umzusetzen.», konstatiert Nationalrätin de Quattro in ihrem Vorstoss. Entsprechend will sie vom Bundesrat wissen, welche Lehren aus der Pandemie für die Alters- und Pflegeheime gezogen und ob darauf basierend auch Massnahmen getroffen wurden. Der Bundesrat verweist auf die Evaluation der Krisenbewältigung zu Covid-19 und auf die erarbeiteten Empfehlungen zur Infektionsprävention und -kontrolle. Er stellt zudem für das erste Halbjahr 2024 den überfälligen Bericht zu den Postulaten 20.3721 Gysi "Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise" und 20.3724 Wehrli "Covid-19. Situation für ältere Menschen" in Aussicht, in dem die Herausforderungen in den Alters- und Pflegeheimen und die möglichen Handlungsfelder umfassend aufzeigt werden sollen.
 


23.3223 Mo. Carobbio / Herzog «Verankerung der Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der beruflichen Grundbildung und in der Ausbildung zur gymnasialen Maturität»

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht hinnehmbar. Das gilt auch für die Branchen der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf, in der viele Frauen beruflich tätig sind. Deswegen unterstützte ARTISET die Motion. Diese wollte früh ansetzen, indem die Aufklärung und die Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fester Bestandteil der beruflichen Grundausbildung hätten sein sollen. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass die Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bereits in verschiedenen Gefässen der Berufsbildung behandelt wird und die Motion deshalb offene Türen einrenne. Der Ständerat folgte der Argumentation des Bundesrats und versenkte die Motion.
 


22.4269 Mo. SiK-N «Sofortige Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes in einer einzigen Organisation im VBS»

Zahlreiche Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf zählen auf den Beitrag von Zivildienstpflichtigen Personen. Diese Ressource einzuschränken, würde sich für die Einsatzbetriebe als ungünstig erweisen. Das wäre aber die unweigerliche Folge einer Zusammenlegung von Zivilschutz und Zivildienst. Eine Ausdünnung von Unterstützungsleistungen des Zivildiensts würde dem absehbar steigenden Bedarf an im Alltag ergänzenden Unterstützungsleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich entgegenstehen. Der Nationalrat hat erfreulicherweise die Problematik erkannt und dem Begehren seiner vorberatenden Kommission nicht zugestimmt. – Am Rande sei angemerkt: Dass praktisch zeitgleich zur Behandlung dieser Motion eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung durchgeführt wurde, ob Zivildienstleistende einen Teil ihrer Dienstzeit bei Unterbelegung in Zivilschutzorganisationen in diesen zu leisten haben, stellt staatspolitisch betrachtet eine durchaus diskutable Überschneidung dar.
 

Zum Schluss der Blick auf zwei Vorstösse, die noch auf ihre Behandlung warten

23.3571 Mo. Gysi «Zugang zu Ergänzungsleistungen für alle gleichermassen gewährleisten»

Die Motion regt die Schaffung einer Regelung an, wonach die Kantone potenzielle Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen proaktiv angehen sollen, um eine Bezugsberechtigung abzuklären. Zu viele Berechtigte nehmen heute Ergänzungsleistungen nicht in Anspruch, sei dies aus Unwissenheit oder aus Scham. Barbara Gysi nennt mit Verweis auf eine kürzlich publizierte Studie die Zahl von 230'000 Personen über 65 Jahre, welche keine Ergänzungsleistungen beziehen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Der Vorstoss will die betroffenen Personen von einer Holschuld befreien und einen niederschwelligen Zugang zu Ergänzungsleistungen gewährleisten.
 


23.3167 Po. Hurni «Koordinationsprobleme zwischen der IV und der AHV bei Hilfsmitteln. Es ist an der Zeit, die Ungleichbehandlungen zu beseitigen!»

Nationalrat Hurni wünscht sich vom Bundesrat eine Analyse zu allfälligen Koordinationsproblemen zwischen der IV und der AHV bei der Vergütung von Hilfsmitteln. Zudem soll er Möglichkeiten aufzeigen, wie Ungleichheiten vor allem beim Übergang von der IV zur AHV beseitigt werden könnten. Zahlreiche Hilfsmittel sind oft auch dann noch notwendig, wenn die Versicherten das Rentenalter erreichen und somit Anspruch auf AHV-Leistungen haben. Neben altersbedingten Behinderungen erfordern nämlich auch die meisten Fälle von Invalidität, in denen zuvor Leistungen der IV in Anspruch genommen wurden, weiterhin dieselbe Unterstützung. Der Bundesrat anerkennt Unklarheiten in diesem Zusammenhang und zeigt sich bereit, einen Bericht dazu zu verfassen.