17.01.2023

POLITIK | Familienergänzende Kinderbetreuung und Förderung der frühen Kindheit: erste Etappenerfolge

Die Bildungskommission des Nationalrates hat erste – sinnvolle – Korrekturen an ihrer Vorlage zur Verbesserung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Krippen und Tagesstätten vorgenommen. Sie will den Beitrag des Bundes an die Finanzierung der Betreuungskosten weiter erhöhen. Weiter soll die familienergänzende Kinderbetreuung ausgebaut und gleichzeitig mit mehr Mitteln für die Qualitätsverbesserung alimentiert werden. Diese Schritte gehen in die von ARTISET und dem Branchenverband YOUVITA gewünschte Richtung. Ein Etappenerfolg also, der jedoch noch vom Parlament bestätigt werden muss.

Die Vernehmlassung ist nun abgeschlossen
Im Herbst 2022 hat die Bildungskommission des Nationalrates (WBK-N) eine erste Auswertung der Vernehmlassung zur Verbesserung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgenommen. Auf Grundlage der Ergebnisse hat die WBK-N bereits einige Änderungen an ihrem Entwurf vorgenommen. 

Beitrag zur Finanzierung der Betreuungskosten
Die Kommission beabsichtigt nun, den Eltern einen Beitrag in der Höhe von 20% der durchschnittlichen Kosten für einen familienergänzenden Betreuungsplatz zu gewähren. Dieses Muster ersetzt das ursprünglich von der Kommission entworfene Modell, das einen teilweise variablen Beitrag vorsah, der sich nach dem Eigenbeitrag des Wohnkantons richtete. Das neue Modell entspricht einer Forderung, die in der Vernehmlassung auch von YOUVITA und ARTISET gestellt wurde.

Ausbau der familienergänzenden Betreuung und Verbesserung der Qualität Um die bestehenden qualitativen und quantitativen Lücken in der familienergänzenden Betreuung zu schliessen, schlägt die Kommission jetzt überdies zusätzliche Mittel vor: Es ist nun die Rede von einem Kredit von 240 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre (im ursprünglichen Entwurf waren es 160 Millionen Franken). YOUVITA und ARTISET hatten in ihrer Stellungnahme auf die Aufstockung der Mittel gepocht.

Die Richtung stimmt, doch gilt es, noch diverse Klippen zu überwinden  
Das Projekt der WBK-N hat also bereits kurz nach seiner Lancierung einen vielversprechenden Kurs eingeschlagen. Bis zu seiner tatsächlichen Umsetzung, die wahrscheinlich nicht vor 2025 erfolgen wird, ist es jedoch noch ein weiter Weg. Es ist zu erwarten, dass im Parlament der finanzielle Umfang der vorgeschlagenen Bundesunterstützung, aber auch einzelne Teile des Projekts Gegenstand heftiger Debatten sein werden. Ausserdem sind derzeit noch einige Punkte unklar, wie etwa der Rahmen für die Qualitätsentwicklung oder die engere Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, z. B. aufgrund einer Behinderung. YOUVITA und ARTISET werden zusammen darum bemüht sein, das Schiff auch in der parlamentarischen Diskussion auf Kurs zu halten.

Stellungnahme von YOUVITA und ARTISET betr. Vernehmlassung über die parl. Initiative 21.403 der WBK-N

Erläuternder Bericht der WBK-N vom 28. April 2022