16.02.2023

MEDIENMITTEILUNG | 2. Paket zur Umsetzung der Pflegeinitiative

Das Parlament hat Ende 2022 die Ausbildungsoffensive zur Erhöhung von Berufsabschlüssen im Pflegebereich verabschiedet. Damit die ausgebildeten Fachkräfte auch im Beruf bleiben, müssen die Arbeitsbedingungen attraktiver werden. Das ist ein zentrales Ziel des 2. Pakets der Pflegeinitiative, dass der Bundesrat im Januar 2023 vorgestellt hat. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es jedoch weitere Anstrengungen. Denn eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ohne zusätzliche (Anschub-)Finanzierung nicht möglich. ARTISET und CURAVIVA schlagen deshalb parallel zur Ausbildungsoffensive ein von Bund und Kantonen getragenes Förderprogramm vor.

Ende Januar hat der Bundesrat das 2. Paket – ein Massnahmenpaket vor allem zur Umsetzung von anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen – im Rahmen der Pflegeinitiative vorgestellt. Der präsentierte Massnahmenkatalog ist umfangreich und soll frühzeitige Berufsaustritte reduzieren. Dabei ging aber vergessen: Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ohne (Anschub-)Finanzierung ist in den Institutionen nicht umsetzbar. ARTISET und CURAVIVA schlagen deshalb ein Förderprogramm vor, das dafür sorgt, dass die Leistungserbringer Massnahmen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziell tragen können. ARTISET und CURAVIVA sind daran interessiert, die Idee für ein Förderprogramm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit den zuständigen Stellen bei Bund und Kantonen vertiefend zu diskutieren.

Das vorgeschlagene Förderprogramm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Das von ARTISET und CURAVIVA angedachte Förderprogramm basiert auf einer Anschubfinanzierung. Die Leistungserbringer würden im Rahmen des Programms neben Bund und Kantonen eine tragende Rolle übernehmen.

  • Bund und Kantone stellen die notwendigen Gelder zur Verfügung. Bund und Kantone würden nach dem Vorschlag von ARTISET und CURAVIVA den Umfang, den Finanzierungsschlüssel und die Dauer des Programms gemeinsam festlegen. Das Förderprogramm sollte möglichst zeitnah zur Ausbildungsoffensive starten. So könnten die beiden Programme gegenseitig von Synergieeffekten profitieren.
  • Die Kantone sind im Lead. Die Kantone wären aus Sicht von ARTISET und CURAVIVA in erster Linie als handelnde Akteure gefragt, unabhängig von der subsidiär-unterstützenden Rolle des Bundes. Sie würden die zur Verfügung gestellten Gelder (Bundes- und Kantonsbeiträge) für das Programm verwalten und den Leistungserbringern finanzielle Unterstützung für ihre konkreten Ansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gewähren. Die Zuschüsse an die Leistungserbringer wären an Bedingungen geknüpft.

ARTISET und CURAVIVA stellen drei Förderprogramm-Modelle zur Diskussion

  • Modell «Direkt / Selbstverantwortung». Bund und Kantone unterstützen die Leistungserbringer mit jährlichen Zuschüssen aus dem Förderprogramm. Es liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer, wie sie mit den gesprochenen Finanzmitteln die Arbeitsbedingungen verbessern. Sie legen über den Einsatz der Gelder Rechenschaft ab.
  • Modell «Vorgabe». Der jährliche Zuschuss an die Leistungserbringer wird mit einem vorgegebenen Massnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen über eine zu definierende Laufzeit (z.B. 8 Jahre analog der Dauer des Programms zur Ausbildungsoffensive) verknüpft. Das Modell ist umsetzbar mit:
    • einem landesweit gültigen Massnahmenkatalog;
    • einem kantonal gültigen Massnahmenkatalog;
    • eine Kombination aus landesweit geltenden und zusätzlich kantonal gültigen Massnahmen.
  • Modell «Anreiz». Die Kantone verbinden die Anschubfinanzierung für anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen mit einem Anreizsystem zur Förderung von «Best-Practice»-Ansätzen über eine zu definierende Laufzeit (z.B. 8 Jahre analog der Dauer des Programms der Ausbildungsoffensive). Parallel dazu läuft die Wirkungsmessung der eingebrachten Ansätze über definierte Messkriterien, die möglichst auf bestehenden Datenerhebungen aufbauen und keine zusätzliche administrative Belastung bei den Leistungserbringern auslösen. Das achtjährige Programm könnte zwei Phasen einschliessen:
    • Phase 1: Finanzierung von «Best-Practice»-Ansätzen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die ersten vier Jahre. Die Kantone finanzieren innovative Ansätze der Leistungserbringer. Eine «Best-Practice»-Sammlung wird über eine nationale, öffentlich zugängliche Plattform des BAG oder der GDK aufgebaut, organisiert und verwaltet. Aktivitäten, die es ermöglichen, den Fokus stärker auf die Kernaufgaben der Pflege, Betreuung und Begleitung zu legen, könnten ebenfalls «Best-Practice»-Ansätze darstellen. Rückwirkend könnten auch bereits vor dem Start des Förderprogramms eingeleitete Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziell unterstützt werden.
    • Phase 2: Kantonal ausgestaltete, verpflichtende Umsetzung von «Best-Practice»-Ansätzen in den zweiten vier Jahren für alle Leistungserbringer, basierend auf den innovativen Ansätzen aus der ersten Phase des Programms. Die Fördergelder dienen in der zweiten Phase des Programms zur «Best-Practice»-Umsetzung bei allen Leistungserbringern im betreffenden Kanton. Die Kantone streben zusammen mit dem Bund eine Konsolidierung und Harmonisierung der umzusetzenden «Best-Practice»-Massnahmen an.

Ausdehnung des Förderprogramms auf Dienstleister im Sozialbereich

Auch bei der Langzeitbetreuung und -begleitung stellt sich die Frage nach einer angemessenen Abgeltung der erbrachten Leistungen und von anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen immer dringlicher. Wie in der Pflege sind unregelmässige Arbeitszeiten mit kurzfristigen Änderungen an der Tagesordnung. Mitarbeitende stehen an Abenden und an Wochenenden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Einsatz. Aus der aktuell schwierigen Situation im Pflegebereich können jetzt die notwendigen Lehren gezogen werden, um eine ähnliche Entwicklung im Sozialbereich zu vermeiden. Ohne Korrekturmassnahmen wird sich der Fachkräftemangel auch im Sozialbereich weiter akzentuieren. Umso mehr als Pflege und Betreuung sich als Teile einer ganzheitlich, bedürfnisorientierten Gesundheitsversorgung nicht mehr länger trennscharf unterscheiden lassen.

Erkenntnisse aus dem Förderprogramms gezielt nutzen. Gestützt auf die gesammelten Erfahrungen und erzielten Effekte würde es das Förderprogramm auch erlauben die Frage der Integration der Mehrkosten in die Pflegefinanzierung, aktuell über die OKP-Beiträge und Restfinanzierung, zu klären. Bund und Kantone wären dabei zuständig für den Abgleich mit den Entwicklungen in der Gesundheitspolitik, insbesondere in Bezug auf EFAS mit integrierter Pflege.

Grosse Herausforderungen in der Langzeitpflege und -betreuung

Als Folge der demografischen Entwicklung steht die Langzeitpflege und -betreuung vor grossen Herausforderungen. Der Bundesrat hat anerkannt, dass bedeutender Handlungsbedarf besteht und deutlich mehr Fachkräfte nötig sein werden. Um die Qualität und die Versorgungssicherheit im Bereich der Langzeitpflege und -betreuung garantieren zu können, sind jetzt zielgerichtete Schritte einzuleiten.