15.03.2024

POLITIK | Rückblick auf die Frühjahrssession 2024

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Ein historischer Pyrrhussieg und wenn’s bei der Evakuierung menschelt

Der Erfolg der 13. AHV-Rente an der Urne erhielt das Prädikat historisch. Erstmals schaffte es eine Initiative zum Ausbau der Sozialwerke, die Mehrheit der Abstimmenden begeistern zu können. Dass damit eine soziale Zeitenwende in der Politik eingeläutet wird, ist wahrscheinlich eher Wunschdenken. Schon viel realistischer scheint ein Hickhack, wie denn nun die 13. AHV-Rente zu finanzieren ist. Und falls dies über die Mehrwertsteuer passiert, dürfte materiell betrachtet von mehr im Portemonnaie für die Rentenbezüger:innen dann schnell einmal nicht mehr viel übrig sein. – Das ist noch nicht alles, denn wenn das Parlament eine Evakuierungsübung veranstaltet und dieses Mal auch niemand im Bundehaus vergessen geht, ist das ein Erfolg. Weit weniger strahlend ist das Verhalten einzelner Ratsmitglieder im Anschluss, wenn es darum geht, ihre wartenden Besucher:innen und ihre Sitzungsteilnehmer:innen prioritär durch die Kontrollen zu schleusen. Da kann es durchaus vorkommen, dass sich die 3 Eidgenossen im Eingangsbereich die Augen zuhalten müssen. Bundespolitik ist halt einfach so richtig menschlich.


21.3715 Mo. Glanzmann «Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung»

Mal will er. Mal will er nicht. Vor vier Jahren hat der Bund mit den Kantonen ein gemeinsames Konzept für ein Impulsprogramm zur Prävention im Alter erarbeitet. Zwei Jahre später kam die grosse Ernüchterung. Der Bund will doch kein Impulsprogramm durchführen. Er sei nicht zuständig und auch die Finanzierung sei nicht klar. Problem erkannt, nichts gemacht. Zur Erinnerung: Schätzungen gehen davon aus, dass jede fünfte Person über 60 von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung betroffen ist.

Nun ist der Ständerat mit hauchdünner Mehrheit dem Nationalrat gefolgt und hat die Motion dennoch überwiesen. Der Bundesrat muss diese nun contre-coeur umsetzen. Nur am Rande sei erwähnt, dass auch die Kantone zu dieser Zitterpartie beigetragen haben. 2022 liess die Konferenz der Kantone verlauten, dass sie ein nationales Impulsprogramm unterstützen, sofern der Bund dieses finanziere. Eine kleine, doch durchaus interessante Fussnote.


24.3003 Mo. SGK-N «IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen»

Der Nationalrat hat mit einer satten Mehrheit von 121:52 Stimmen der Motion für eine längst überfällige Reform des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) angestossen. Die Motion fokussiert auf den Wohnbereich. Menschen mit Behinderung sollen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die für sie passende Unterstützung erhalten. Auch der im IFEG definierte Bereich Arbeit bedarf einer Revision. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind für eine integrierte Betrachtung von beruflicher Aus- und Wei-terbildung sowie der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichteten Arbeitsintegration nicht förderlich. Die Kantone sollen gemäss IFEG zwar Arbeitsangebote zur Verfügung stellen, doch für individuelle Massnahmen ist der Bund über das IVG zuständig. Diese Kompetenzordnung an der Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt verkompliziert die Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung. Hier besteht Nachholbedarf. – Doch vorerst gilt es den ersten Schritt zur Revision des IFEG im Nationalrat zu beklatschen und dem Ständerat die Annahme der Motion wärmstens zu empfehlen.


22.3179 Mo. Wyss «Unterbringung von volljährigen Heim- und Pflegekindern schweizweit nach Unterstützungsbedarf und nicht nach Altersgrenze vereinheitlichen»

Mit dem Erreichen des 18. Geburtstags endet in der Regel auch die Unterbringung von Heim- und Pflegekindern. Die Jugendlichen stehen buchstäblich vor der Tür und müssen Knall auf Fall, ihr Leben selbst managen. Ein sanfterer Übergang wäre sinnvoll, um den Start ins «Erwachsenen-Leben» erfolgreich gestalten zu können. Einzelne Kantone bieten Übergangslösungen an. Doch eine Gleichbehandlung der betroffenen Jugendlichen auf nationaler Ebene gibt es nicht. Die Motion wollte eine einheitliche Lösung in der Schweiz.
Zu ausgiebig debattierte der Nationalrat über andere Geschäfte, für die Motion Wyss reichte es nicht mehr. Und weil der Vorstoss länger als zwei Jahre auf seine Behandlung wartet, wird er nun sang- und klanglos abgeschrieben. Ausser das Ratsbüro macht eine Ausnahme.


21.4089 Mo. Lohr «Effizientere Eingliederung am Arbeitsplatz. Auch Arbeitgebende sollen Gesuche für Anpassungen am Arbeitsplatz stellen können»

Zwei Jahre schlummerte dieser breit abgestützte Vorstoss seiner Behandlung, bis der Nationalrat im Herbst 2023 mit einer klaren Zustimmung den Weg freigab für diesen Puzzlestein zur Verbesserung der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung. Gemäss IVG können Menschen mit Behinderung für die notwendige Unterstützung ihrer Erwerbstätigkeit Hilfsmittel beantragen. Der heutige Vollzug stellt für für Arbeitgeber:innen oftmals eine Hürde dar. Der Vorstoss will auch Arbeitgeber:innen die Möglichkeit geben, direkt bei der IV ein Gesuch für Hilfsmittel für die Einrichtung des Arbeitsplatzes für Mitarbeiter:innen mit Behinderung zu stellen. Und da der Ständerat ein Einsehen hatte, ist diese kleine Korrektur mit positivem Schub nun im IVG umzusetzen.


23.4343 Mo. SGK-N «Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im KVG damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind» und
23.4344 Mo. SGK-N «Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen»

Wenn eine Gemeinde nicht über ein Pflegeheim verfügt, sind Betagte im Bedarfsfall ggf. gezwungen, ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton zu verlegen. Für die Bewohner:innen kann ein solcher Wechsel belastend sein. Sie verlieren dadurch den Bezug zu ihrem Lebensmittelpunkt. Für die Herkunftgemeinden/-kantone kann dies beträchtliche Mehrkosten nach sich ziehen: Denn die Steuern sind dort zu zahlen, wo sich der zivilrechtliche Wohnsitz befindet. Für die Restfinanzierung der Pflegekosten aber muss die Herkunftsgemeinde/-kanton aufkommen. Die beiden Motionen sollen Klarheit schaffen. Der Nationalrat nahm beide Motionen an. Jetzt gilt es, noch das Votum des Ständerates abzuwarten.


23.4326 Po. SGK-N «Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld. Reformbedarf und mögliche Umsetzungen»

Das Postulat greift einen Aspekt auf, der angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen wird: die Finanzierung der Betreuung im Alter. Ziel einer Reform der Hilflosenentschädigung wäre die Unterstützung der Selbständigkeit und damit auch die Vermeidung von Pflege- und Gesundheitskosten. Die Frage stellt sich nicht nur für das Alter, sondern ganz generell. Wie kann sichergestellt werden, dass Personen mit Unterstützungsbedarf, ob betagt oder mit Behinderung, dieselben Leistungen entsprechend einem ausgewiesenen Bedarf in Anspruch nehmen können? Eine herausfordernde Frage für einen interessanten Bericht der Verwaltung. Das sah auch der Nationalrat so und nahm das Postulat seiner Kommission an.


23.061 BRG. «Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)»

Das Parlament hat der Übergangsfinanzierung zugestimmt. Eine Minderheit im Nationalrat hätte gerne den Turbo gezündet und die ambulant tätigen Leistungserbringer bereits mit dieser Vorlage zum Anschluss ans EPD verpflichtet. Doch der Widerstand war zu gross. So kommt es, dass sich Ärzt:innen frühestens 2027 bei Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision um den kränkelnden EPD-Patienten werden kümmern müssen. Es bleibt zu hoffen, dass die gesprochene, zusätzliche Finanzspritze diesem Umstand entgegenzuwirken vermag und die flächendeckende Einführung des EPD beschleunigen kann.


22.071 Bundesrat «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung»

Bei den diskutierten Anpassungen geht es um die mögliche Verwahrung von jugendlichen Straftäter:innen. Die Anordnung einer Verwahrung jugendlicher Straftäter:innen nach Verbüssung der Strafe ist äusserst problematisch: Für Jugendliche kann keine zuverlässige Kriminalprognose abgegeben werden. Störungen im Jugendalter sind stark von Entwicklungsaspekten überlagert. Die schwere Delinquenz findet in einem Alter statt, in dem sich Jugendliche noch in verschiedene Richtungen entwickeln können. Eine nachträgliche Verwahrung wird positive Entwicklungsmöglichkeiten stark in Frage stellen. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat dem Geschäft zugestimmt. Damit wird die nachträgliche Verwahrung jugendlicher Straftäter:innen nach Verbüssung ihrer Haftstrafe im Jugendstrafgesetz verankert.


20.332 Kt. In. Freiburg «Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen»

Die Gesundheitskosten steigen jedes Jahr munter weiter. Mittlerweile gehören diese gemäss CS-Sorgenbarometer zu den grössten Sorgen der Schweizer:innen. Und trotzdem hat das Parlament die äussert rare Möglichkeit verpasst, mit wenigen gesetzlichen Änderungen Kosten zu sparen: Denn mit dem Freiburger Modell konnten im Bereich der Langzeitpflege bei den Arzneimittel rund 30 Prozent Kosten gespart werden. Das ist kein Hirngespinst, sondern wurde im Kanton Freiburg 15 Jahre lang erprobt und belegt. Nach einem 3 Jahre dauernden Hin und Her zwischen National- und Ständerat, setzte die kleine Kammer nun den Schlusspunkt: Mit 21:20 versenkte sie die Standesinitiative. Ärgerlich.


21.3891 Mo. Gugger «Förderung sozialer Unternehmen»

Soziale Unternehmen fokussieren nicht nur auf die Erwirtschaftung von Gewinn, sondern fördern auch das das ökologische, soziale und kulturelle Wohl der Gesellschaft. In anderen europäischen Ländern wurde im Kontext wirtschaftlicher Krisen die Förderung sozialer Unternehmen strategisch in die Sozial-, Wirtschafts- und Umweltpolitik integriert. In der Schweiz bis heute: Null. Der Nationalrat liess sich zwar ausreichend Zeit, bis er die Vorlage diskutierte und annahm. Die Wirtschaftskommission des Ständerats sah das Problem aber nicht. Das Gesellschaftsrecht behindere soziale Unternehmen in ihrer Tätigkeit nicht und das Beschaffungsrecht biete Auftraggeberinnen und Auftraggebern heute schon die Möglichkeit, soziale Unternehmen zu fördern. Der Ständerat verschloss sich ebenfalls einem Handlungsbedarf und versenkte die Motion.


23.4348 Po. FK-N «Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamts für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent»

Zivildienstleistende sind finanziell betrachtet günstige Arbeitskräfte. Für deren Einsatzbetriebe entsteht daraus ein Wettbewerbsvorteil. Um diese Verzehrung auszugleichen, sind die betroffenen Betriebe gesetzlich daran gehalten, eine spezifische Abgabe zu entrichten. Aktuell deckt sie zwischen 90 und 91% der effektive Einsatzkosten der Zivildienstleistenden. Die nationalrätliche Finanzkommission wollte jetzt eine Prüfung der Möglichkeit, die Abgabe um CHF 2.20 (von CHF 20.80 auf 23 Franken pro Diensttag) zu erhöhen. Dadurch sollen die Einsatzkosten vollständig gedeckt werden. Damit steigt die finanzielle Belastung von Einsatzbetrieben, zu denen auch Betriebe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zählen. Eine klare Begründung für diesen Schritt gab die Kommission nicht ab. Das hinderte den Nationalrat nicht, das Postulat anzunehmen.


KI kommt langsam auch im Parlament an

23.4492 Mo. Gysi «Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz. Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden stärken»
23.4517 Ip. Gugger «Künstliche Intelligenz und Mitwirkung. Gibt es Lücken im Gesetz?»

Beide Vorstösse beabsichtigen, die möglichen Folgen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) und algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz abzuschätzen – auch in Bezug auf Konsequenzen für die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen und den Schutz deren Personendaten. Die Vorstösse betonen die Wichtigkeit der Mitwirkungsrechte, damit sich das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die fortschreitende Digitalisierung nicht künstlich reduziert. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass sich KI nicht in einem rechtsfreien Raum entwickle: Mitwirkungsgesetz, Gleichstellungsgesetz, Datenschutzgesetz, Diskriminierungsverbot sowie Arbeitsgesetz böten bereits heute eine Reihe Schutzmechanismen für die Arbeitnehmer:innen an. Ob das Schweizer Recht den Herausforderungen im Zusammenhang mit KI gewachsen ist, werde derzeit trotzdem geprüft: Bis Ende 2024 soll eine Analyse der Frage vorliegen, inwiefern der zunehmende Einsatz von KI reguliert werden soll.