21.03.2024

STELLUNGNAHME | Teilrevision des Heilmittelgesetzes

Die Teilrevision des Heilmittelgesetzes legt den Grundstein für die Digitalisierung des Medikationsprozesses. Was u.a. zu einer Erhöhung der Medikationssicherheit führen und in Zukunft auch das Abfüllen des EPD erleichtern wird. Entsprechend begrüssen ARTISET und die Branchenverbände die Revision als wichtigen Schritt in ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen.

Mit der Teilrevision des Heilmittelgesetzes geht der Bundesrat verschiedene Handlungsbereiche im Bereich Arzneimittel an. Für ARTISET und die Branchenverbände sind die Digitalisierungsbestrebungen im Bereich Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln in erster Linie relevant.

Die Anpassungen im Gesetz erlauben neu, dass das Rezept und auch der Medikationsplan elektronisch erstellt werden. Auch der Medikationsabgleich, die Abgabe und die Anwendung von Arzneimitteln werden mit der Revision neu digitalisiert. Für den Branchenverband YOUVITA sind zudem die Anpassungen im Bereich der Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie von besonderem Interesse.

Die Gesetzesanpassungen, welche zur Digitalisierung des Medikationsprozesses führen, werden von Seiten ARTISET sehr begrüsst. Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftsfähiges Gesundheitswesen. Fähige IT-Systeme im Bereich der Medikation erhöhen u.a. die Medikationssicherheit und stellen auch eine Grundvoraussetzung für ein effizientes Abfüllen des EPD dar.

Teilrevision Heilmittelgesetz | Vernehmlassungsantwort (pdf, 224 kB)

ARTISET, CURAVIVA, INSOS, YOUVITA | 18. März 2024