STELLUNGNAHME | Umfassende Revision zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Der Bund will das elektronische Patientendossier mit verschiedenen Massnahmen weiterentwickeln. Deshalb lässt er das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), welches die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers regelt, revidieren.
Um die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers zu fördern, wird das EPDG mit folgenden Eckwerten erweitert:
- Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen wird geklärt, um eine nachhaltige Finanzierung des EPD sicherzustellen.
- Es wird von einem Opt-in zu einem Opt-out-Modell gewechselt. Das heisst, dass ohne Widerspruch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ein EPD automatisch eröffnet wird.
- Die Verpflichtung ein EPD zu führen, wird von den stationär tätigen auf die ambulant tätigen Gesundheitspersonen ausgeweitet.
- Die Patient:innen können ihre Daten aus dem EPD mit ausdrücklicher Zustimmung der Forschung zur Verfügung stellen.
- Zukünftig soll die staatliche e-ID für den Zugang zum EPD genutzt werden.
ARTISET und der Branchenverband CURAVIVA begrüssen die Stossrichtung der Revision des EPD. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine wichtige und notwendige Grundlage, um die Verbreitung des EPD zu fördern und so den Nutzen für alle beteiligten Akteure zu erhöhen.