POLITIK | Eine willkommene Verjüngungskur für den Erwachsenenschutz
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht in einzelnen Punkten verbessert werden. Damit sollen Forderungen aus der bisherigen Praxis und verschiedener parlamentarischer Anliegen umgesetzt werden. ARTISET begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Zivilgesetzesänderung im Bereich des Erwachsenenschutzrechts.
Die Föderation ARTISET begrüsst die Ziele der vom Bundesrat vorgeschlagenen Zivilgesetzesänderung im Bereich des Erwachsenenschutzrechts:
- Stärkung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
- Förderung des Selbstbestimmung
- Stärkung der Solidarität in der Familie
- Besserer Einbezug nahestehender Personen
- Verbesserung des Schutzes hilfsbedürftiger Personen
- Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Statistiken
- Präzisierung der Modalitäten der Mitteilung und Auskunft
Des Weiteren unterstützt ARTISET die zum Erreichen dieser Ziele vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen. ARTISET ist überzeugt, dass dadurch die Effektivität aber auch die Transparenz und damit die Akzeptanz der einzelnen Verfahren erhöht werden.