POLITIK | Nationalrat stimmt dem Einbezug der Pflege in EFAS grundsätzlich zu, aber ohne eine zeitliche Verbindlichkeit
Der Nationalrat hat der Integration der Pflege in EFAS zugestimmt. Damit sind sich beide Räte im Grundsatz einig, dass der Einbezug der Pflege in EFAS ein zentraler Teil der Gesundheitsreform darstellt. ARTISET und CURAVIVA freuen sich über diesen richtungsweisenden Schritt. Allerdings sieht der Nationalrat von einem klar definierten Zeitpunkt der Integration der Pflege ab und stellt damit eine zielgerichtete Umsetzung der Reform infrage. Es liegt nun am Ständerat, die verbindliche Aufnahme der Pflege in der Differenzbereinigung durchzusetzen.
Der Ständerat hatte die seit Jahren andauernde Patt-Situation zu EFAS in der Wintersession 2022 durchbrochen und entscheidende Eckpunkte der Gesundheitsreform definiert. Dazu gehörte die Ansage, dass die Pflege verbindlich, zeitlich versetzt in EFAS integriert wird. Die Gesundheitskommission des Nationalrats ist nach ausführlichen Beratungen im Grundsatz auf diese Linie eingeschwenkt, überraschte jedoch mit neuen Bedingungen für die Integration der Pflege.
Ja zum Einbezug der Pflege unter Bedingungen, aber ohne Verbindlichkeit
Gemäss dem Vorschlag der Kommission hat der Einbezug der Pflege zeitlich flexibel zu erfolgen. Voraussetzung dafür, dass:
- die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis definiert sind;
- die Pflegeinitiative vollständig umgesetzt ist.
Demnach soll der Bundesrat frühestens 7 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer und die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates anhören, bevor er einen Entscheid über den Einbezug der Pflege fällt.
Der Nationalrat ist diesem Vorschlag gefolgt und schafft damit eine hohe Unverbindlichkeit für die Integration der Pflege in EFAS.
Ohne klar definierten Zeitpunkt stehen Investitionen in eine Pflege-Tariforganisation auf dem Spiel
Die Leistungserbringer der Pflege sind bereit, ihre Hausaufgaben für die Integration der Pflege in EFAS zu machen. Ohne verbindliche Zusage, dass die Pflege Aufnahme in EFAS findet, besteht aber eine grosse Rechtsunsicherheit. Mit dieser Ausgangslage ist unklar, wie eine Tariforganisation für die Pflege und weitere Vorarbeiten aufgegleist werden können.
ARTISET und CURAVIVA bedauern in diesem Punkt den Entscheid des Nationalrats. Es liegt nun am Ständerat, in der Differenzberatung korrigierend einzugreifen. Seine klare Ansage, die Pflege 7 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in EFAS zu integrieren schafft Rechtssicherheit. Und ist gleichsam Garant dafür, EFAS als Reform für eine integrierte Gesundheitsversorgung zum Durchbruch zu verhelfen.