STELLUNGNAHME | Gewalt in der Erziehung unmissverständlich verbieten
Aus Sicht von ARTISET und YOUVITA stellen gewalttätige Gesten, Verhaltensweisen und Einstellungen gegenüber Kindern und Jugendlichen eine Verletzung ihrer Würde und ihrer Integrität dar. Deswegen begrüssen ARTISET und YOUVITA sowohl die Ziele als auch die Grundzüge des vorliegenden Vorentwurfs.
Ende 2022 verlangte das Parlament die Verankerung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB). ARTISET und YOUVITA begrüssen die Grundzüge des nun vorliegenden Umsetzungsvorschlags des Bundesrats:
- Inhalt und Modalitäten zur Geltendmachung der Pflicht der Eltern zur gewaltfreien Erziehung
- Verbesserten Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten
- Förderung von Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen
ARTISET und YOUVITA machen jedoch darauf aufmerksam, dass die gewählte Lösung, die Erfordernisse eines echten Anspruchs auf den Schutz der körperlichen und psychischen Unversehrtheit formal nur unvollständig erfüllt.
Postulat 20.3185 von Nationalrätin Bulliard-Marbach
Umsetzungsentwurf des Bundesrats
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