12.06.2024

STELLUNGNAHME | Unterstützung der institutionellen Kinderbetreuung: positive Auswirkungen in vielerlei Hinsicht

Die institutionelle Kinderbetreuung ist gesellschaftlich und volkswirtschaftlich von zentraler Bedeutung. ARTISET, YOUVITA und INSOS unterstützen das Projekt der Bildungskommission des Ständerates, fordern jedoch etliche Verbesserungen – im Besonderen im Bereich der Qualitätsentwicklung.

Im Parlament wird ein neues Gesetz für die Unterstützung der institutionellen Kinderbetreuung seit drei Jahren diskutiert. Das Gesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung verbessern – aber auch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit der Kinder leisten. Auch verabschiedet werden soll, ist ein Beschluss zur Finanzierung des Vorhaben.

Aus Sicht der Föderation ARTISET ist die institutionelle Kinderbetreuung gesellschaftlich und volkswirtschaftlich von zentraler Bedeutung. Eine qualitativ hochstehende Betreuung, die auf die Kinderförderung achtet, trägt massgeblich zur sozialen Integration der Kinder und zu ihrer Chancengleichheit in ihrer Bildung und Entwicklung. Sie hat aber auch positive Effekte die Erwerbstätigkeit der Eltern – und wirkt dadurch dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegen. Konsum, Investitionen, Sparen und Steuereinnahmen profitieren im Endeffekt davon.

Während der letzten Monate ist die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) am Werk gewesen. Gemäss ihrem Vorentwurf wird das neue Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (E-UKibeG) folgenden Handlungsfeldern gewidmet:

  • Die finanzielle Belastung der Eltern durch die Kosten von institutionellen Kinderbetreuungsangeboten soll durch die Erhebung einer neuen Art von Familienzulage, der Betreuungszulage, verringert werden
  • Die WBK-S erachtet Programmvereinbarungen als ein geeignetes Instrument, um die Kantone und Gemeinden in diesem Aufgabengebiet zu unterstützen
  • Die Schliessung von Angebotslücken muss über folgende Wege angestrebt werden:
    • Schaffung neuer institutioneller Betreuungsplätze, bzw. Schliessung der bestehenden Lücken
    • Schaffung von institutionellen Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen im Vorschul- und Schulalter
  • Die Kantone sollen bei der Weiterentwicklung deren Politik der frühen Förderung von Kindern vom Bund unterstützt werden

Die Bestimmung dieser Förderbereiche stösst auf grundsätzliche Zustimmung von ARTISET, YOUVITA und INSOS.

Darüber hinaus formulieren ARTISET, YOUVITA und INSOS keine grundsätzlichen Einwände gegen das von der WBK-S vorgeschlagene neue Finanzierungsmodell für die Betreuungskosten der Eltern, wünschen jedoch, dass es durch einen Finanzierungsbeitrag des Bundes ergänzt wird.

Die Verbände bedauern ausserordentlich, dass der Qualitätsentwicklung der erbrachten Leistungen im vorliegenden Vorentwurf gar keinen Platz eingeräumt wird und der Ball den Kantonen geschoben wird. Sie beantragen das Beibehalten dieser Verrichtung in der vorliegenden Vorlage. Der Bund sollte mit dem finanziellen Investment gleichzeitig die Qualität der Betreuung fördern und schweizweit harmonisieren.

Offizielle Unterlagen der Vernehmlassung:

Vernehmlassungsvorlage

Erläuternder Bericht

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