17.09.2024

POLITIK | Der Bundesrat stellt fest, dass eine gesunde Gesellschaft psychisch stabile junge Menschen braucht

Die Covid-19-Pandemie hat der psychischen Gesundheit der Bevölkerung zugesetzt, insbesondere auch derjenigen von jungen Menschen. In einem kürzlich erschienen Bericht betont der Bundesrat, dass die psychische Gesundheit nachhaltig gestärkt werden muss. Dazu sind Massnahmen im Vorfeld nötig – sowie eine differenzierte Reaktion in Notlagen. Aus Sicht von ARTISET liegt der Ball nun bei den Kantonen. 

Mit zwei Postulaten hatte das Parlament den Bundesrat aufgefordert, sich mit der psychischen Gesundheit der Bevölkerung nach der Covid-19-Pandemie zu befassen, insbesondere mit derjenigen von jungen Menschen.

Die psychische Stabilität junger Menschen wurde durch die Pandemie besonders belastet

Da sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in einer prägenden Lebensphase befinden, waren sie während der Covid-19-Pandemie besonders anfällig für eine erhöhte psychische Belastung. Ihre Fähigkeit, soziale Verantwortung zu übernehmen, wurde auf die Probe gestellt. Eine grosse Herausforderung in diesem Alter. Dies gilt auch für viele jungen Menschen, die infolge schwieriger Familienverhältnisse in Heimen betreut werden. 

Der Bundesrat unterstreicht in seinem Bericht: Nur auf einer in Normalzeiten aufgebauten, soliden Basis können im Krisenfall zielgruppenspezifische Angebote nach Bedarf ausgebaut und verstärkt werden. Der akute Fachkräftemangel und die daraus resultierende Knappheit an Behandlungsangeboten stellen jedoch ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. 

Eine stabile psychische Gesundheit ist nicht einfach ein «nice to have» 

ARTISET teilt die grundsätzliche Einschätzung des Bundesrates, dass die psychische Gesundheit integraler Bestandteil jeder Ereignisbewältigung sein muss. Sich aber nur auf die somatischen Dimensionen zu konzentrieren, führt nicht zu einer erfolgreichen Bewältigung von Krisen großen Ausmaßes.

Vorausschauende Planung der Schutzmassnahmen

Mit Recht warnt der Bundesrat, dass bereits in einer normalen Lage die psychische Widerstandsfähigkeit und das psychosoziale Wohlbefinden der Bevölkerung gestärkt werden müssen. Denn wenn eine Notsituation eintritt, ist es oft zu spät, um gut durchdachte und auf einer soliden Grundlage beruhende Massnahmen zu ergreifen.  

Notwendigkeit einer differenzierten Umsetzung der Schutzmassnahmen

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass eine strikte Abschottung von sozial-medizinischen Institutionen negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Bewohnenden hat. Dabei müssen auch die Auswirkungen von eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten für junge Menschen stärker in den Fokus rücken. Mit Blick auf die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie ist es jetzt nötig, niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für die psychiatrischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorzusehen und auch zu finanzieren.  

Kinder sind die Gesellschaft von Morgen

Angesichts der Notwendigkeit die psychische Gesundheit aller Menschen nachhaltig zu stärken, ist es aus Sicht von ARTISET wichtig, dass besondere Anstrengungen zugunsten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unternommen werden: Sie sind die Schweiz von morgen und bilden das Rückgrat unserer Gesellschaft, auch wenn es darum geht, schwere Notsituationen zu bewältigen.

Zu Recht weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bildungskontext und der ausserschulische Bereich einen günstigen Rahmen für die Förderung der psychischen Gesundheit sowie für die Früherkennung und -intervention von psychischen Belastungen bieten. 

Die Kantone müssen die Ärmel hochkrempeln – mit Unterstützung der Leistungserbringer

Im föderalistischen System der Schweiz obliegt die Gesundheitsversorgung grundsätzlich den Kantonen. Aus diesem Grund hat sich der Bundesrat auf die Formulierung von Empfehlungen beschränkt. ARTISET appelliert darum an die interkantonalen Instanzen – insbesondere die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) –, die Empfehlungen koordiniert und flächendeckend umzusetzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Empfehlungen toter Buchstabe bleiben. Die kantonalen Gesundheitsbehörden müssen die vor Ort tätigen Erbringer von Pflege- und Betreuungsleistungen einbeziehen, damit die Empfehlungen des Bundesrates möglichst praxisnah und bedarfsgerecht umgesetzt werden können.  

Bericht des Bundesrats vom 4 September 2024 zu psychischer Gesundheit in der Schweiz und Covid-19

Zurück