Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 Präzisierungen von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen genehmigt. Das Hauptanliegen der Revision ist es, die Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu vereinfachen und diese an die geltende Praxis anzupassen. In diesem Rahmen wird die Befreiung der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit neu umschrieben und teilweise erweitert, um im öffentlichen Interesse die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten von den Betrieben, in denen sie vorgenommen werden, sicherstellen zu können. Dabei geht es beispielsweise um das Reparieren oder Ersetzen eines für den Bewohnendentransport benötigten Aufzugs in einer sozialmedizinischen Institution. Alter- und Pflegeinstitution. Das entspricht einem im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser Revision gestellten Antrag vom Branchenverband CURAVIVA.
Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz