Gute Grundlage mit Optimierungsbedarf
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte das BSV die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen gestartet. Diese hat zum Ziel das betreute Wohnen zu fördern, indem die Vergütung von Betreuungsleistungen erleichtert wird. ARTISET und CURAVIVA begrüssten im Grundsatz die Vorlage, sahen aber insbesondere bei einer Ausweitung des Geltungsbereichs auf IV-Bezüger:innen, einer vorschüssig auszubezahlenden Pauschale und der stärkeren Betonung von psychosozialen Betreuungsleistungen Anpassungsbedarf.
BSV nahm Anpassungen bei der Vorlage vor
Das BSV nahm bei der Überarbeitung der Vorlage Kritikpunkte aus der Vernehmlassung auf (z.B. Ausweitung der Vorlage auf IV-Bezüger:innen) und publizierte im September dieses Jahres die überarbeitete Vorlage. Mit den Anpassungen an der Vorlage entstanden aber neue Unsicherheiten bezüglich der Wohnformunabhängigkeit. ARTISET und CURAVIVA haben nun im Rahmen der Behandlung des Geschäfts in der SGK-N auf die Wichtigkeit der Wohnformunabhängigkeit, aber auch auf die Flexibilisierung und Erweiterung des Leistungskatalogs auf psychosoziale Betreuungsleistungen hingewiesen. Die Kommission nahm verschiedene Anregungen auf, die es den Kantonen erlauben würden, der Vielfalt der Betreuungsbedürfnisse Rechnung zu tragen.
Trotz Optimierung gibt es noch Luft nach oben
ARTISET und CURAVIVA begrüssen die Anpassungen der SGK-N an der Vorlage. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass psychosoziale Leistungen als eigenständige Kategorie verstanden werden müssen, um einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen und frühzeitige Heimeintritte zu verzögern. Eine zurückhaltende Formulierung ist hier fehl am Platz. Die Vorlage kommt nun im Nationalrat zur Diskussion.