Mit dem «Check-Up 2025» die Stellenmeldepflicht einer Berufsart überprüfen
Finden Sie mit dem «Check-Up 2025» einfach und schnell heraus, ob eine offene Stelle in Ihrem Betrieb der Stellenmeldepflicht untersteht. Hierfür muss eine Berufsart eine Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent aufweisen. Die als meldepflichtig definierten Berufsarten gelten für das gesamte Jahr 2025.
Aktualisierte Liste gilt ab 1. Januar 2025
Die Liste zur Stellenmeldepflicht umfasst sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent. Sie ist ab 1. Januar 2025 in Kraft und betrifft auch Berufe im institutionellen Kontext.
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) aktualisiert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten jeweils im letzten Quartal des Jahres. Die aktualisierte Liste gilt für das nachfolgende Jahr. Als entscheidendes Kriterium für die Stellenmeldepflicht-Unterstellung gilt die Arbeitslosenquote in einer Berufsart.