01.07.2024

MEDIENMITTEILUNG | Pflegeinitiative: Nationales Monitoring Pflegepersonal lanciert

Heute veröffentlichte das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) das Nationale Monitoring Pflegepersonal. Auch wenn die Resultate teilweise noch mit Vorsicht zu interpretieren sind, bestätigt das Monitoring den dringenden politischen Handlungsbedarf: Um die Situation der Pflegenden zu verbessern, müssen Bund, Kantone und Gemeinden entsprechende Massnahmen finanzieren und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgen.

Das Nationale Monitoring Pflegepersonal wurde vom Obsan im Auftrag des BAG und der GDK als Steuerungsinstrument für die erste und zweite Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative aufgebaut. Es soll die Wirkung der getroffenen Massnahmen anhand von insgesamt 33 Indikatoren messen. Diese umfassen die Bereiche «Stellenwert der Pflege in der Gesundheitsversorgung», «Bildung und kompetenzgerechter Einsatz der Pflegepersonen», «Arbeitsbedingungen der Pflegepersonen» sowie «Zugang zu und Qualität von Pflegeleistungen». Ab heute sind erste Zahlen zu 25 Indikatoren verfügbar.

ARTISET und CURAVIVA begrüssen die Implementierung des Nationalen Monitorings Pflegepersonal. Noch sind nicht alle Daten repräsentativ und aussagekräftig genug. Mit der Weiterentwicklung der Datenbasis wird das Monitoring über die nächsten Jahre aber wertvolle Aussagen zur Wirksamkeit der Massnahmen der Pflegeinitiative, zu ihrem positiven Effekt auf die Situation des Pflegepersonals und zur Entwicklung des Fachkräftemangels ermöglichen.

Das Nationale Monitoring Pflegepersonal bestätigt den politischen Handlungsbedarf

Die Institutionen setzen sich engagiert dafür ein, den Pflegepersonen möglichst attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten und die Arbeitszufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeitenden gezielt zu fördern. Die heutigen regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen setzen den Institutionen jedoch enge Grenzen. Das bedeutet: Deutliche Verbesserungen sind nur umsetzbar, wenn Bund, Kantone und Gemeinden für die entsprechende Finanzierung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgen.

Mit Blick auf die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative fordern ARTISET und CURAVIVA

  • die Sicherstellung der Finanzierung der Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Pflegeinstitutionen kämpfen bereits heute mit einer Finanzierungslücke von 240 Millionen Franken pro Jahr (SOMED 2022). Die vom Bund geforderte interne Umverteilung der Mittel ist deshalb bei den Pflegeheimen nicht möglich. Ohne entsprechende Finanzierung sind die Pflegeinstitutionen nicht in der Lage, die zusätzlichen Auflagen der zweiten Etappe der Pflegeinitiative umzusetzen.
  • unternehmerischen Spielraum für die Pflegeinstitutionen, damit sie ihre Rolle als attraktive Arbeitgeber wahrnehmen und ihr Personal in einer Situation des Fachkräftemangels in ihren Organisationen halten können. Die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundes greifen direkt in den Spielraum der Arbeitgeber ein und beschränken die Möglichkeiten, zeitgemässe Arbeitsmodelle anzubieten.
  • den Verzicht auf die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion der Arbeitszeit. Sie bergen das Risiko, dass der dadurch steigende personelle Bedarf wegen des Fachkräftemangels nicht gedeckt werden kann. Damit würden die Massnahmen nicht die beabsichtigte Entlastung bringen, sondern das bestehende Personal sogar zusätzlich belasten.

Die Verantwortung für die Versorgungssicherheit und die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrats liegen bei den Kantonen und teilweise bei den Gemeinden. ARTISET und CURAVIVA werden sich im Rahmen der Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Pflegefinanzierung im August 2024 detailliert äussern und Vorschläge für eine zielorientierte Finanzierungslösung einbringen.


 ARTISET und CURAVIVA haben sich mit Partnerverbänden erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Erstellung des Monitorings nicht zu zusätzlichen administrativen Aufwand und zu Doppelspurigkeiten führt. Die Betriebe würden wertvolle Zeit verlieren, die den betreuten und gepflegten Menschen zu Gute kommen sollte.