28.11.2024

MEDIENMITTEILUNG | Integrationsbetriebe für Menschen mit Behinderungen stärken

ARTISET und INSOS fordern bessere Rahmenbedingungen zur UN-BRK-konformen Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen

Die Ergebnisse zweier Studien der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) verdeutlichen, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die nachhaltige Entwicklung von Integrationsbetrieben erheblich einschränken. ARTISET und INSOS fordern die Kantone in ihrem Positionspapier auf, die Finanzierung der Integrationsbetriebe zu den heutigen Erfordernissen anzupassen. Nur so können die Betriebe auch in Zukunft ihre zentrale Rolle als Anbieter von begleitetem Arbeiten an der Schnittstelle zwischen ergänzendem und allgemeinem Arbeitsmarkt wahrnehmen.

Integrationsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag im Schweizer Arbeitsmarkt. Sie unterstützen über 60’000 Menschen mit einer IV-Rente/IV-Massnahme, indem sie

  • Arbeitsmöglichkeiten in eigenen Betrieben oder in Betrieben im allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen.
  • Menschen ohne Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eine Alternative zur Arbeitslosigkeit bieten.
  • als professionelles Auffangnetz in persönlichen Krisen wirken und bei der Integration und (Wieder)Eingliederung in die Erwerbsarbeit unterstützen.

Die aktuellen kantonalen Finanzierungsmodelle und Vorgaben schränken das unternehmerische Wirken von Integrationsbetrieben jedoch ein und erschweren eine UN-BRK-konforme Weiterentwicklung zur Sicherstellung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf. Die Studien der FFHS zur «Finanzierung von Integrationsbetrieben» und zu «Zusatzeinkommen in Integrationsbetrieben» verdeutlichen den Handlungsbedarf und zeigen auf, wie eine zukünftige Finanzierung von Integrationsbetrieben aussehen könnte und wie die heutigen Entschädigungsmodelle optimiert werden könnten. Auf Basis der Studienergebnisse haben ARTISET und INSOS in einem Positionspapier Mindestanforderungen formuliert, um eine UN-BRK-konforme Weiterentwicklung der Betriebe zu ermöglichen. Die Forderungen zielen darauf ab, die Angebote der Integrationsbetriebe zur Befähigung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihre berufliche Teilhabe in Zukunft sicherzustellen.