Studienresultat: Mehr Pflegeleistungen in teuren Institutionen
Pflegeinstitutionen müssen mit den im Krankenversicherungsgesetz festgesetzten Tarifen ihre Pflegeleistungen finanzieren. Eine Querfinanzierung der Pflegeleistungen über höhere Unterkunftspreise ist nicht erlaubt.
Gemäss einer Studie von Heger et al. würden teure Institutionen jedoch genau dies tun: Mit einer Preissteigerung der Unterkunft von 10 Prozent würden sie die Personalquote in der Pflege um 3 bis 4 Prozent erhöhen – und umgehen dabei die Obergrenze für Pflegekosten. Diese Querfinanzierung würde eine Besserstellung der Bewohner:innen in teuren Pflegeinstitutionen gegenüber günstigeren bedeuten. Nationalrätin Barbara Gysi hat eine Interpellation zur Studie eingereicht.
Der Bundesrat verweist auf die Verantwortung der Kantone
Der Bundesrat geht nicht auf die Studienresultate ein. Er erkennt ein mögliches Risiko solcher Quersubventionierungen der Pflegeleistungen und sieht die Kantone in der Pflicht, diesen entgegenzuwirken: Mit einer ausreichenden Restfinanzierung müssen keine Pflegekosten, die das zulässige Maximum überschreiten, auf Pflegebedürftige überwälzt werden. Parallel dazu stellt sich der Bundesrat gegen eine Erhöhung der Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen.
Studie mit Fragezeichen
ARTISET und sein Branchenverband CURAVIVA haben sich mit der Studie befasst und stehen den Studienresultaten kritisch gegenüber. So kann die Studie nicht aufzeigen, inwiefern eine Erhöhung der Personalausstattung zu einer Verbesserung der klinischen Pflege führt. Nichtsdestotrotz sind Finanzierungslücken mittels aufeinander abgestimmter Massnahmen entgegenzuwirken. Ein simpler Verweis auf die kantonalen Kompetenzen greift hier nach Ansicht von ARTISET und CURAVIVA zu kurz.
Interpellation Gysi 22.3988 «Bessere Pflegequalität in teuren Pflegeheimen?»