Medizinische Qualitätsindikatoren
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, medizinische Pflegemessgrössen beziehungsweise Qualitätsindikatoren zu publizieren. Ein interdisziplinärer Ausschuss von BAG, BFS, GDK, CURAVIVA und weiteren Fachspezialisten hat nach einer breiten Vernehmlassung eine Auswahl und entsprechende Definition der folgenden Qualitätsindikatoren erarbeitet.
Medizinische Qualitätsindikatoren in der stationären Langzeitpflege
Berichte des Bundesamts für Gesundheit auf Ebene Pflegeinstitutionen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, medizinische Pflegemessgrössen beziehungsweise Qualitätsindikatoren der Leistungserbringer zu veröffentlichen. Diese Publikationen auf Institutionsebene sind aus Sicht von CURAVIVA, dem Branchenverband der Föderation ARTISET, und aus Sicht von senesuisse ein wichtiger Schritt für eine datenbasierte Qualitätsentwicklung. Die Daten sind jedoch mit der notwendigen Sorgfalt zu interpretieren: Die medizinischen Qualitätsindikatoren erlauben keine Aussage zur Gesamtqualität der Betriebe oder zur Lebensqualität der Bewohner:innen. Sie bieten den Institutionen jedoch Anhaltspunkte, um in ausgewählten Pflegebereichen Verbesserungspotenzial zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren 2022» im Bereich der Pflegeheime | BAG | 2024
Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren 2021» im Bereich der Pflegeheime | BAG | 2024
Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren 2019/2020: Stand der Daten» | BAG | 2022
Factsheets Medizinische Qualitätsindikatoren
Kontakt
Daniel Domeisen
Leiter Gesundheitsökonomie
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