Ethische und rechtliche Grundlagen

Diese Themenbox stellt Informationen zum Thema Recht und Ethik bereit, welche die Mitarbeitenden bei ihrem respektvollen Umgang mit Menschen mit einer Demenzerkrankung und den sich täglich stellenden normativen Fragen unterstützen sollen. Wie die sich stellenden Aufgaben in der Betreuung, Begleitung und Pflege ausgeführt werden, hat mit dem eigenen Menschenbild, aus der sich die innere Haltung ableitet, zu tun. Die innere Haltung prägt das Handeln im Alltag.

«Würde und Autonomie sind zwei grundlegende ethische Begriffe zur Charakterisierung eines humanen Lebens. Sie gelten für jedes Leben» (Rüegger, 2013, Vorwort C. Schmid, S. 7). Diese beiden ethischen Dimensionen leiten sich aus der unverlierbaren Menschenwürde ab und sind gerade bei der Betreuung von Menschen mit einer Demenzerkrankung unabdingbar: «Würde und Selbstbestimmung müssen besonders geschützt werden, wenn Menschen durch gesundheitliche Einschränkungen ihre Autonomiefähigkeit ganz oder teilweise verlieren» (Rüegger, 2013, Vorwort C. Schmid, S. 7). Da Menschen mit einer demenziellen Erkrankung ihre Rechte häufig nicht mehr selbstständig einfordern können, sind sie in besonderem Mass auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Autonomie sowie ihrer weiteren, sich daraus ableitenden Rechte angewiesen.

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

Unter Hinweis auf die Allgemeine Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen betont die Behindertenrechtskonvention die Anerkennung der Würde und Werte sowie der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Menschen. Sie bekräftigt das Verständnis einer Gesellschaft, die eine Exklusion von Personen mit einer Behinderung nicht akzeptiert. In Artikel 3 sind besonders die Anliegen von Partizipation und Inklusion in der Gesellschaft festgehalten.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. «Die BRK wurde von der Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern» (EDI, Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung). Dies betrifft insbesondere die Bildung, die Arbeit, die Barrierefreiheit in der gesamten Lebensgestaltung inklusive Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Branchenverbände INSOS, CURAVIVA und der Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie (vahs) haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Sie prüft, wie die Institutionen in den Bereichen Kinder und Jugend, Menschen mit Behinderung und Menschen im Alter bei der konkreten Umsetzung der Konvention am besten unterstützt werden können.

Rechtliche Grundlagen / Erwachsenenschutzrecht

Urteilsfähigkeit

Vertretungsrechte

Bewegungseinschränkende Massnahmen

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Ethischer Orientierungsrahmen

Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)

Person-zentrierte Haltung