Neues Erwachsenenschutzrecht
Basisinformationen, Arbeitshilfen und Musterdokumente für Alters- und Pflegeinstitutionen
Am 1. Januar 2013 ist es so weit: Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt in Kraft. Es löst das fast 100-jährige Vormundschaftsrecht ab. Eine Anpassung an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse war längst fällig. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bringt aber nicht nur ein paar sprachliche Veränderungen. Es enthält – besonders für die Begleitung und die Betreuung von urteilsunfähigen Erwachsenen – einige zukunftsweisende Postulate.
Mit diesem Themenheft möchte CURAVIVA Schweiz die verantwortlichen Leitungspersonen in den Alters- und Pflegeinstitutionen unterstützen, ihre schriftlichen Dokumente an die neuen Bestimmungen anzupassen und die neuen Vertretungsverhältnisse in die Abläufe des Heims einzuplanen. Unsere Autorinnen und Autoren beschreiben in den folgenden Kapiteln detailliert, was sich mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht ändert und wie die Institutionen am besten damit umgehen.
Diese Broschüre steht zum Download zur Verfügung.